Europarat – Werte statt Grenzen 150 150 Zur Brudertreue

Europarat – Werte statt Grenzen

Der Europarat – Werte statt Grenzen*

von Stéfanie Trautweiler (lic.sc.rel.)

Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Brüder Freimaurer

Zum Einstieg in unser Thema möchte ich Ihnen aus rein statistisch motivierter Neugier eine Frage stellen: Wer von Ihnen hat vor der Ankündigung dieses Vortrags den Europarat nicht gekannt? Bitte die Hand heben – und bloss keine Hemmungen!

Nun, die Handheber sind vielleicht nicht in bester Gesellschaft, dafür aber in zahlreicher. Der Europarat ist nämlich für eine Mehrheit von uns 800 Millionen Europäern eine nahezu unbekannte Grösse. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der momentane Zeitgeist nach kurzfristig wirksamen und möglichst spektakulären Aktionen mit viel Prominenz und Medienpräsenz verlangt. Die Arbeit des Europarats ist dafür jedoch denkbar ungeeignet, denn sie ist auf Nachhaltigkeit ausgerichtet: Sie zielt nicht auf rasche Effekte, sondern darauf, die gesellschaftliche Situation für die kommenden Generationen grundlegend, stetig und dauerhaft zu verbessern. Diese Art von langfristiger Planung aber kann nicht medienwirksam in Szene gesetzt werden, und eignet sich auch nicht zur persönlichen Profilierung einzelner Exponenten. Daher wird der Europarat von den Medien weitgehend ignoriert, und seine Leistungen werden von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen.

Dies wird sich allerdings – wenigstens für Sie alle – nach dem heutigen Abend ändern: Ich werde versuchen, Sie im Verlauf der kommenden 50 Minuten zu ebensolchen Bewunderern des Europarats zu machen, wie ich einer bin – und glauben Sie mir: Ich werde die mir zur Verfügung stehende Zeit bestmöglich zu nutzen suchen!

Bereits während meines Studiums an der Universität Zürich “entdeckte” ich den Europarat. Man stelle sich vor: Da existiert mitten in Europa eine Organisation, die nicht nur Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit fördert, sondern die es auch fertig gebracht hat, sich Instrumente zu schaffen, um ihre Forderungen durchzusetzen, und die über Monitoring-Mechanismen verfügt, um die von ihr ausgelösten Entwicklungen zu überwachen! Ich war fasziniert, und setzte mich daher im Zusammenhang mit Religion, Konflikt und Recht immer wieder akademisch mit dem Europarat und seiner Arbeit auseinander. 2006 und 2007 erhielt ich dann Gelegenheit, mich als Mitglied der diplomatischen Vertretung der Schweiz an der praktischen Arbeit des Ministerkomitees des Europarats zu beteiligen. Dabei lernte ich die Organisation aus der Innenperspektive kennen, und meine Bewunderung für die von ihr geleistete Arbeit nahm noch einmal ein ganzes Stück zu. Obwohl mein Arbeitsaufenthalt inzwischen zwei Jahre zurückliegt, verfolge ich die Aktivitäten des Europarats weiterhin mit grossem Interesse – und bin immer wieder von Neuem davon beeindruckt, was diese Wertegemeinschaft, die sich freiwillig zusammengefunden hat, alles leistet.

Der Europarat in Strassburg wurde 1949 gegründet, und feiert heuer also seinen 60. Geburtstag. Damit ist er nicht nur die grösste, sondern auch die älteste paneuropäische Organisation. Die ersten Sitzungen des Ministerkomitees fanden noch im Hôtel de Ville in Strassburg statt, aber bereits 1950 bezog der Europarat mit dem “Maison de l’Europe” sein erstes eigenes Gebäude. Als dieses mit der Zeit zu klein wurde, ersetzte man es 1977 durch das “Palais de l’Europe”, einen Neubau an derselben Stelle.

Alle Staaten im geographischen Kerngebiet Europas sind Mitglieder im Europarat. Die einzige Ausnahme bildet Weissrussland, das wegen anhaltender, schwerer Menschenrechtsverletzungen bisher leider nicht aufgenommen werden konnte. Zu den zurzeit 47 Mitgliedstaaten des Europarats gehören aber auch Länder aus der Peripherie unseres Kontinents wie die Türkei, Russland oder Aserbaidschan. Nichtmitglieder mit Beobachterstatus im Ministerkomitee des Europarats sind zudem die USA, Kanada, Mexiko, Japan und der Vatikan. Die Schweiz ist seit 1963 Mitglied im Europarat.

In der Öffentlichkeit und in den Medien werden der Europarat und die Europäische Union ständig verwechselt, obwohl es sich um zwei völlig unterschiedliche Institutionen handelt. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die Bezeichnungen ihrer jeweiligen Organe zum Teil sehr ähnlich klingen, und dass auch das EU-Parlament unter anderem in Strassburg tagt. Kurz zusammengefasst ist der Europarat eine traditionsreiche Regierungsorganisation mit 47 Mitgliedstaaten; die EU ein junger Staatenverbund mit 27 Mitgliedern. Nachdem ich derart betont habe, dass der Europarat und die EU zwei unterschiedliche Institutionen sind, werden Sie sich wahrscheinlich fragen, warum dieses Rednerpult mit der Europa-Fahne geschmückt ist. Nun, diese Fahne wurde 1955 eigens für den Europarat entworfen, und sie hat ihn seither auf seinem Weg begleitet. Erst 30 Jahre später übernahm die damalige Europäische Gemeinschaft – übrigens aufgrund einer Einladung des Europarats – das Emblem, und heute dient es sowohl den Mitgliedstaaten des Europarats als auch denjenigen der EU als Symbol für ein gemeinsames Europa, und ist überall dort zu sehen, wo eine der beiden Institutionen am Werk ist.

Die im Europarat zusammengefassten Staaten sind der Überzeugung, dass soziale, kulturelle und rechtliche Herausforderungen innerhalb der Gesellschaften der Mitgliedstaaten durch gemeinsames Vorgehen besser und rascher zu meistern seien als im Alleingang. Dementsprechend richtet sich das Arbeitsprogramm des Europarats an den bedeutendsten europäischen Gegenwartsfragen aus. Zu deren Bearbeitung stehen dem Europarat verschiedene Instrumente zur Verfügung, nämlich internationale Konventionen – die nach ihrer Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten für diese rechtlich verbindlich sind; Expertenkonferenzen und Expertenberichte zu verschiedenen Sachlagen; Schulungsprogramme im sozialen und juristischen Bereich und spezielle Kampagnen und Aktionen mit länderübergreifendem Rahmenprogramm. Ausserdem unterhält der Europarat über 20 Informationsbüros vor Ort, die Mehrzahl davon in seinen osteuropäischen Mitgliedstaaten.

Das Budget für den Europarat und seine gesamte Arbeit beträgt pro Jahr 200 Millionen Euro. Aufgebracht wird dieser Betrag durch die Mitgliedstaaten, wobei sich deren Beiträge aufgrund von Bruttosozialprodukt und Bevölkerungszahl errechnen. Der Schweizer Beitrag beläuft sich jeweils auf ungefähr viereinhalb Millionen Euro – damit gehört unser Land nicht zu den grossen Zahlern in Strassburg. Ich habe bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, dass der Europarat und die EU zwei gänzlich unterschiedliche Institutionen sind. Daher bin mir natürlich bewusst, dass ich nun Äpfel mit Birnen vergleiche, aber spasseshalber will ich Ihnen trotzdem folgende kleine Anekdote erzählen: Einige Diplomaten am Europarat haben einmal ausgerechnet, wie lange die EU mit dem Jahresbudget des Europarats arbeiten könnte, und die Antwort lautete: Knapp 14 Stunden…

Da sich der Europarat seit nunmehr 6 Jahrzehnten um die Förderung seiner Grundwerte Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit bemüht, gilt er für seine Mitgliedstaaten als Standard-Setting-Organisation. Aufgrund der von ihm erarbeiteten Normen wird er auch als “Schule der Demokratie” bezeichnet. Und Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, nannte den Europarat – völlig zu Recht – das “europäische Gewissen”. Im Folgenden möchte ich Ihnen anhand einiger Beispiele den Aufbau und die Arbeit dieses “europäischen Gewissens” näher erläutern.

Das Ministerkomitee ist das beschlussfassende Organ des Europarats. Es wird von den Aussenministern der 47 Mitgliedstaaten gebildet, die sich einmal pro Jahr zu einer Sitzung in Strassburg treffen. Während der übrigen Zeit werden die Aussenminister von ihren Botschaftern vor Ort vertreten. Den Vorsitz im Ministerkomitee übernimmt alle sechs Monate ein anderer Mitgliedstaat. Vom November dieses Jahres bis im Mai 2010 wird Bundesrätin Michéline Calmy-Rey im Namen der Schweiz das Ministerkomitee präsidieren.

Im Jahr 2005 kam in Europa der Verdacht auf, dass die USA illegal Gefangene durch Europa transportierten, und die CIA in europäischen Ländern geheime Gefängnisse unterhalte. Der Tessiner Ständerat Dick Marty wurde vom Europarat damit beauftragt, Nachforschungen in dieser Sache anzustellen, und legte in der Folge mehrere Berichte vor. Diese Berichte gingen davon aus, dass über 100 Gefangene von den USA in Drittländer geflogen-, und dort misshandelt worden waren.

Das Organ des Europarats, in dessen Auftrag Dick Marty ermittelte, war die Parlamentarische Versammlung. Diese besteht aus 318 Vertretern, die in ihren jeweiligen Herkunftsländern gewählte Mitglieder der nationalen Parlamente sind (im Falle der Schweiz also National- oder Ständeräte). Die Parlamentarische Versammlung ist ein beratendes Organ des Europarats: Die Schaffung vieler Instrumente geht auf ihre Impulse zurück. Aufgrund ihrer Verknüpfung mit den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten ist sie recht bekannt – auch wenn natürlich längst nicht alle ihrer Tätigkeiten so viel Aufsehen erregen, wie die Nachforschungen zu den CIA-Gefängnissen.

Die Schweizer Delegation in der Parlamentarischen Versammlung besteht natürlich nicht nur aus Dick Marty, sondern umfasst 6 Mitglieder, sowie ihre 6 Stellvertreter.

Ein weiteres beratendes Organ des Europarats ist der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas. Wie sein Name bereits sagt, setzt er sich aus einer Kammer der Gemeinden und einer Kammer der Regionenzusammen. Seine 318 Vertreter sind in ihren jeweiligen Herkunftsländern gewählte Mitglieder regionaler oder lokaler politischer Gremien.

Die Administration des Europarats liegt in den Händen des Sekretariats. Dieses umfasst ungefähr 1’800 zum Teil hochspezialisierte Beamte aus allen Mitgliedstaaten. Das Sekretariat organisiert und koordiniert sämtliche Aktivitäten des Europarats, und erarbeitet die Dokumente, die den verschiedenen Organen als Basis für ihre Debatten dienen. Der Generalsekretär des Europarats steht dem Sekretariat vor und ist verantwortlich für die Leitung und Koordination der Gesamtorganisation des Europarats. Er wird von der Parlamentarischen Versammlung für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren gewählt. Noch bis im September dieses Jahres hat der Brite Terry Davis dieses Amt inne. Eine der fünf Generaldirektionen des Europarats wird von einem Schweizer geleitet, nämlich vom Spitzenjuristen Philippe Boillat.

In der Konferenz der Internationalen Nichtregierungsorganisationen sind knapp 400 Vereinigungen aus allen Bereichen der Zivilgesellschaft zusammengefasst. Diese haben partizipativen Status und stehen dem Europarat mit ihren Fachkenntnissen beratend zur Seite. Bis vor einigen Wochen wurde die INGO-Konferenz von einer Schweizerin präsidiert, nämlich von der Juristin Anneliese Oeschger. Ende Januar wurde sie nach zwei Amtszeiten vom Schweizerisch-Französischen Doppelbürger Jean-Marie Heydt abgelöst.

Das berühmteste Organ des Europarats ist wohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Seit seiner Gründung vor genau 50 Jahren behandelt er Beschwerden von Einzelpersonen gegen den Staat, und von Mitgliedstaaten gegen andere Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Verletzungen von Menschenrechten. Jeder Mensch – auch ein Bürger eines aussereuropäischen Staates – kann sich nach Ausschöpfung der nationalen Rechtsmittel an den Gerichtshof wenden, wenn er der Meinung ist, seine Menschenrechte seien von einem Mitgliedstaat des Europarats verletzt worden. Die Zahl der eingereichten Beschwerden pro Jahr liegt mittlerweile bei ungefähr 40’000. Zwar wird nur ein Teil davon nach der Prüfung durch die Juristen des Gerichtshofs als zulässig anerkannt und weiterverfolgt, aber auch diese Zulässigkeitsprüfungen beanspruchen Zeit und Ressourcen, und so ist der Gerichtshof seit einigen Jahren völlig überlastet. Um dieser Überlastung entgegenzuwirken, wurde eine Verfahrensreform ausgearbeitet. Diese kann aber nicht in Kraft treten, solange sie nicht von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist, und das russische Parlament Duma blockiert derzeit noch diese Ratifizierung.

Der Gerichtshof tagt in einer Kleinen Kammer mit jeweils 7 Richtern, und in einer Grossen Kammer mit 17 Richtern. Jeder der 47 Mitgliedstaaten des Europarats stellt einen Richter, der von der Parlamentarischen Versammlung für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt wird. Diese Richter vertreten natürlich nicht die Interessen ihrer Herkunftsländer, sondern diejenigen des Gerichtshofs. Für die Schweiz versieht seit 2007 Professor Giorgio Malinverni dieses Amt. Sein Vorgänger, der legendäre Schweizer Professor Luzius Wildhaber, amtierte seinerzeit zudem als erster Präsident des ständig tagenden Gerichtshofs.

Die Urteile des Gerichtshofs werden veröffentlicht, sie sind endgültig und für den betroffenen Staat verbindlich. Das heisst, der Staat ist verpflichtet, Antragsteller, deren Beschwerde für berechtigt erkannt wurde, entsprechend den Weisungen des Gerichtshofs zu entschädigen. Zudem muss er das Urteil publizieren und seine nationale Gesetzgebung und seine Rechtsprechung derart anpassen, dass in Zukunft Menschenrechtsverletzungen von ähnlicher Art vermieden werden.

Verantwortlich für die Überwachung der gesamten Umsetzung der Urteile des Gerichtshofs ist das Ministerkomitee des Europarats. Wenn ein Staat sich weigert, ein Urteil umzusetzen, stehen dem Ministerkomitee einige Druckmittel zur Verfügung, nämlich multilaterale Peer-Pressure, bilateraler Druck durch die Mitgliedstaaten untereinander, die Publikation von Listen hängiger Verfahren und – als letzte Möglichkeit – die Drohung mit dem Ausschluss des betreffenden Mitgliedstaates.

Bei dieser Aufzählung werden Sie den Eindruck erhalten haben, dass es sich um relativ harmlose, politische “Druckmittel” handelt. Ihr Eindruck täuscht nicht, aber Staaten reagieren zum Glück ganz ähnlich wie einzelne Menschen: Keiner von uns fühlt sich besonders wohl, wenn andere mit dem dicken Mahnfinger auf ihn zeigen, denn dies kommt einem Gesichtsverlust gleich. Und aus diesem Grund führen auch Druckmittel der unspektakulären Art in den meisten Fällen zum Erfolg.

Nachdem nun die einzelnen Organe des Europarats besprochen worden sind, möchte ich Sie mit einigen seiner Instrumente und Kontrollorgane vertraut machen.

Die bisher wichtigste Errungenschaft des Europarats ist die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK. Dieses einmalige gesetzliche Instrument trat 1953 in Kraft, und bildet die gesetzliche Grundlage für die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Es handelt sich dabei um einen internationalen Vertrag, der die Rechte und Freiheiten der Bürger der Mitgliedstaaten schützt, und die Staaten verpflichtet, diese Rechte und Freiheiten allen Menschen innerhalb ihrer Gerichtsbarkeit zu garantieren.

In der EMRK verankerte Rechte sind unter anderem das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit; das Recht auf ein faires Verfahren in Zivil- und Strafsachen; aktives und passives Wahlrecht; das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit oder das Recht auf freie Meinungsäusserung.

Die EMRK untersagt aber auch gewisse Handlungen wie zum Beispiel Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit; Diskriminierung in der Ausübung der durch die Konvention garantierten Rechte und Freiheiten, oder die Ausweisung von eigenen Staatsangehörigen.

Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht ist besser bekannt unter dem Namen ihres Versammlungsortes “Venedig Kommission”. Ursprünglich war die Kommission dazu bestimmt gewesen, den – nach der Auflösung der Sowjetunion entstandenen, neuen Staaten – fachliche Hilfe bei ihren Verfassungsreformen zu leisten. Heute gehört die Kommission zu den renommiertesten Einrichtungen für Gutachten und Beratungen in Verfassungsfragen in Europa und darüber hinaus. Die Kommissionsmitglieder sind vor allem bekannte Persönlichkeiten aus dem universitären Bereich, insbesondere Spezialisten für Verfassungs- oder Völkerrecht. Sie werden von den Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von jeweils vier Jahren ernannt. Die Schweiz wird seit 2007 von der Juristin, Alt-Nationalrätin und ehemaligen Botschafterin am Europarat, Gret Haller, vertreten.

Vor 10 Jahren wurde Abdullah Öcalan, der ehemalige Vorsitzende der kurdischen Untergrundorganisation PKK, verhaftet, und von einem türkischen Gericht zum Tod verurteilt. Da die Todesstrafe jedoch in sämtlichen Mitgliedstaaten des Europarats abgeschafft wurde, wandelte die Türkei die Strafe Öcalans in lebenslängliche Haft um. Seither befindet sich der Kurdenführer als einziger Gefangener in einem Gefängnis auf einer Insel im Marmarameer. Im Frühjahr 2007 schlugen die Anwälte des Inhaftierten Alarm: Ihr Mandat, so warfen sie der türkischen Regierung vor, werde im Gefängnis vergiftet. Daraufhin wurde der Gefangene von einem unabhängigen Ärzteteam unter der Leitung des Europarat-Komitees CPT untersucht, und die Ärzte stellten fest, dass keinerlei Anzeichen für eine Vergiftung zu finden seien.

Untersuchungen, wie die eben beschriebene, basieren auf einem internationalen Vertrag, nämlich derEuropäischen Konvention zur Verhütung von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Diese Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten zum einen dazu, jegliche Art von Folter auf ihrem Staatsgebiet zu verhindern. Zum anderen müssen die Staaten einem speziellen Komitee – CPT – jederzeit uneingeschränkten Zugang zu sämtlichen Einrichtungen gewähren, in denen Personen festgehalten werden. Dazu gehören Gefängnisse, Polizeiwachen, Vollzugsanstalten, Durchgangsheime, Psychiatrische Anstalten und so weiter. Das Komitee CPT wird zu besonderen Abklärungen – wie zum Beispiel im Fall von Abdullah Öcalan – eingesetzt, es besucht aber im Turnus auch sämtliche Mitgliedstaaten des Europarats und veröffentlicht Berichte zum Vorgefundenen. Im Herbst 2007 überprüfte es verschiedene Schweizer Einrichtungen, unter anderem auch das Polizeikommando hier in Aarau, sowie die Strafanstalt Lenzburg. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen wurden erst kürzlich publiziert – vielleicht haben Sie in den Schweizer Medien davon gehört oder gelesen.

Als ein weiteres Kontrollorgan des Europarats hat die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) die wichtige Aufgabe, jegliche Art von Rassismus, Xenophobie, Antisemitismus und Intoleranz in all ihren Ausprägungen zu verhindern und zu bekämpfen. ECRI besucht im Turnus jeden Mitgliedstaat und publiziert anschliessend zuhanden des Ministerkomitees einen Länderbericht zum Vorgefundenen. Ausserdem überprüft die Kommission die von den Mitgliedstaaten getroffenen nationalen und internationalen Massnahmen gegen Rassismus und Intoleranz auf ihre Wirksamkeit.

Die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, geeignete gesetzliche und andere Massnahmen zum Schutz der in ihrem Staatsgebiet lebenden Minderheiten zu entwickeln. Die getroffenen Massnahmen in Bezug auf Gleichstellung von Sprache, Religion, Kultur, Schulausbildung oder Zugang zu den Medien müssen von jedem Mitgliedstaat alle fünf Jahre in einem Bericht zusammengefasst werden. Dieser Bericht wird durch Kommentare und Empfehlungen eines eigens dafür vorgesehenen Beratungsausschusses ergänzt und dem Ministerkomitee vorgelegt, wobei dieses auch Informationen von nichtstaatlichen Organisationen und nationalen Minderheitengruppen berücksichtigt. Die Fussballfans unter Ihnen haben sicherlich vergangenen Sommer die Spiele der Euro 08 in Österreich und in der Schweiz verfolgt. Dabei ist Ihnen vielleicht der Werbespot aufgefallen, welcher im Vorfeld der Liveübertragungen am Fernsehen und auf den Grossleinwänden in den Sportstadien ausgestrahlt wurde. Der kurze Film zeigte den Leidensweg einer jungen Frau in die Zwangsprostitution – ein Schicksal, das sie mit viel zu vielen anderen Frauen auf der ganzen Welt teilt. Denn obwohl die meisten von uns der Überzeugung sind, Sklavenhandel gehöre einer unrühmlichen Vergangenheit an, ist er bis heute auch in Europa eine Realität und weltweit ein Milliardengeschäft. Allein in Europa werden jährlich Tausende von Männern, Frauen und Kindern wie eine x-beliebige Ware gehandelt: Mit falschen Versprechungen auf eine Arbeitsstelle – im eigenen oder in einem anderen Land – werden sie geködert, und danach sexuell ausgebeutet, oder müssen unter zum Teil unmenschlichen Bedingungen Zwangsarbeit in Industrie und Landwirtschaft leisten.

Vor vier Jahren hat der Europarat mit seiner Konvention gegen den Menschenhandel das erste rechtlich verbindliche Instrument in Europa geschaffen, um dieses Problem flächendeckend zu bekämpfen. Die Vertragsstaaten dieser Konvention verpflichten sich dazu, auf ihrem Staatsgebiet Menschenhandel zu verhindern, die Rechte der Opfer zu schützen, und die Täter strafrechtlich zu verfolgen. Eine erst vor einigen Wochen gegründete Expertengruppe des Europarats namens GRETA wird die von den einzelnen Mitgliedstaaten getroffenen Massnahmen in Zukunft regelmässig überprüfen, und Berichte zu den gemachten Fortschritten veröffentlichen.

Bereits am Tag nach seiner Amtsübernahme hatte der neue US-Präsident Barak Obama angekündigt, er werde das Gefängnis von Guantanamo schliessen lassen. Einige der dort unschuldig Inhaftierten können nicht mehr in ihre Heimatländer zurückkehren, weil ihnen dort Verhaftung und Folter drohen. Aus diesem Grund wird nun in verschiedenen europäischen Ländern – auch bei uns in der Schweiz – die Aufnahme von ehemaligen Guantanamo-Häftlingen als “Akt des Guten Willens” diskutiert.

Der Vorschlag, ehemalige Häftlinge aufzunehmen, stammt vom Menschenrechtskommissar des Europarats. Dieser setzt sich als unabhängige Instanz in den Mitgliedstaaten für den Schutz der Menschrechte und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für sie ein. Er wirkt als Berater in Fragen zu den Menschenrechten, weist auf mögliche Mängel in Gesetzgebung und Praxis hin und unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Er trifft sich mit führenden Politikern, nimmt an Roundtable Gesprächen teil und macht sich auf seinen Reisen in den Mitgliedstaaten ein Bild der Situation vor Ort. Regelmässig informiert er das Ministerkomitee mündlich und schriftlich über seine Erkenntnisse, und veröffentlicht Länderberichte und Stellungnahmen zuhanden der Medien.

Sie kennen sicher alle das Sprichwort: “Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben”. Was wir alle lieber nicht erleben möchten, ist, auf Reisen zu erkranken. Und trotzdem haben sich wahrscheinlich die meisten von uns schon einmal irgendwo zwischen Strand und Gebirge mindestens erkältet. Da hilft dann jeweils nur eins, nämlich bei der nächsten Apotheke Halt machen und eine Packung Aspirin kaufen. Aber haben wir uns dabei je Gedanken darüber gemacht, ob ein zum Beispiel unter kroatischer Lizenz hergestelltes Aspirin dasselbe enthält wie ein in der Schweiz produziertes?
Wohl kaum, und das müssen wir – Europarat sei Dank – auch nicht.
Denn bereits seit 1964 arbeitet die Europäische Direktion für die Qualität von Medikamenten – kurz Pharmakopöe genannt – die Normen für die Herstellung von Medikamenten aus: Sie analysiert die in den Arzneimitteln verwendeten Substanzen, kontrolliert ihre Qualität und garantiert auf diese Art, dass jedes pharmazeutische Mittel überall in Europa dieselben Wirkstoffe in derselben Menge und in derselben Qualität enthält, denn nur diejenigen Pharmahersteller erhalten eine Lizenz, die sich an die entsprechenden Vorgaben halten. Die “Rezeptbücher”, welche die Zubereitung von Heilmitteln beschreiben, werden übrigens bereits seit dem 16. Jahrhundert Pharmakopöe genannt. Der Begriff stammt aus dem Griechischen und setzt sich aus Pharmakon = Heilmittel, und poiein = zubereiten, zusammen. Heute steht der Begriff “Pharmakopöe” für pharmazeutische Normen- und Regelwerke.

Seit Beginn dieses Referats habe ich bereits einige Male die drei Grundwerte des Europarats erwähnt, nämlich Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.
Diese Begriffe sagen sich derart leicht, dass wir uns erst bewusst machen müssen, welche grundlegenden Forderungen sie eigentlich umfassen.
Eine Demokratie zum Beispiel basiert auf freien Wahlen, einer pluralistischen Medienlandschaft und einem mit effektiver Macht ausgestatteten Parlament, in dem mehrere Parteien vertreten sind.
Über die Menschenrechte, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK festgelegt sind, haben wir bereits gesprochen.
Und ein Rechtsstaat zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass ihm eine Verfassung zugrunde liegt, dass er faire Gerichtsverfahren durch Justizbehörden durchführt, und dass er gemäss Gesetz, und nicht einfach willkürlich straft.

Bereits diese wenigen inhaltlichen Beispiele zeigen, welch herkulische Aufgabe die Umsetzung der Forderungen von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in die Praxis bedeutet, und warum ihre flächendeckende Implementierung so viel Zeit und Arbeit in Anspruch nimmt – und dies nicht nur beim Europarat. Denn als älteste und grösste europäische Organisation nimmt dieser bei der Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zwar eine Vorreiterrolle ein, aber er steht dieser Aufgabe nicht allein gegenüber, sondern teilt die Verantwortung mit anderen Organisationen und Institutionen, mit denen er eng zusammenarbeitet.

Mit der UNO arbeitet der Europarat auf vielen Gebieten eng und regelmässig zusammen, da die beiden Organisationen in ihren Grundwerten übereinstimmen:
Mit der UNO-Initiative Alliance of Civilisations teilt der Europarat das Streben nach einer Betonung der Gemeinsamkeiten statt der Unterschiede zwischen den Kulturen.
Mit der UNESCO das Anliegen, Erziehung und Bildung im Hinblick auf ethisches Verhalten zu fördern, und das Kulturerbe zu schützen.
Mit dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge die Sorge um die Wahrung der Menschenrechte in Notsituationen, und mit dem UNO-Menschenrechtskommissariat das Bemühen um eine flächendeckende Anwendung der Menschenrechte.
In Bezug auf diese hat der Europarat allerdings den Vorteil, dass die von ihm geschaffene Europäische Menschenrechtskonvention im Gegensatz zur Allgemeinen Menschenrechtserklärung der UNO, auf welcher die EMRK ja ursprünglich basiert, für alle seine Mitgliedstaaten ein rechtlich verbindlicher Vertrag ist, und die darin festgelegten Rechte mit Hilfe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch einklagbar sind.

Den Europarat und die OSZE – die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa – verbindet eine Art partnerschaftliches Konkurrenzverhältnis, da sich die Arbeitsgebiete der beiden Organisationen zum Teil überschneiden, und beide mit einem kleinen Budget Grosses leisten müssen. In vielen Bereichen gehen die beiden Organisationen deshalb komplementär vor, so zum Beispiel bei der Wahlbeobachtung. Da sich beide Organisationen für dieselben Grundwerte einsetzen, ist auch schon über eine Fusion diskutiert worden. Allerdings wurde dieses Thema bisher nicht konkret weiterverfolgt.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der EU – der Europäischen Union – ist äusserst eng und fruchtbar, gestaltet sich aber aus unterschiedlichen Gründen manchmal schwierig: Zum einen handelt es sich bei der EU- wie bereits erwähnt – nicht um eine Internationale Organisation, sondern um einen Zusammenschluss von Staaten, was dazu führt, dass sich die Strukturen und Organe der beiden Institutionen nicht vergleichen lassen, und daher Verhandlungen auch nicht auf gleicher Ebene geführt werden können. Zum anderen sind zwar sämtliche EU-Länder auch Mitgliedstaaten des Europarats, aber nicht umgekehrt. Dies führt zur merkwürdigen Situation, dass bei Debatten im Europarat über seine Zusammenarbeit mit der EU jeweils 27 Mitgliedstaaten von 47 eigentlich mit sich selbst verhandeln. Zum dritten scheint der Europarat von der EU nicht mehr in erster Linie als Hüter bestimmter Werte wahrgenommen zu werden, sondern eher als eine Art “Trainingslager”, in welchem den Teilnehmern das ABC der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beigebracht wird, damit sie sich idealerweise im Lauf der Zeit zu demokratietauglichen Beitrittskandidaten für die EU entwickeln. Dies ist eine Sichtweise, die vor allem bei denjenigen Europaratmitgliedern auf Ablehnung stösst, die keinen EU-Beitritt anstreben.

Und zum vierten werden die beiden Institutionen und ihre Organe in der Öffentlichkeit und in den Medien ständig verwechselt. Dies führt dazu, dass Kritik und Vorurteile der EU gegenüber automatisch auf den Europarat übertragen werden, und dieser laufend Missverständnisse klären muss.

Zurzeit erarbeitet die EU die rechtlichen Grundlagen für ihren Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarats mit dem Ziel, Kohärenz innerhalb des europäischen Grundrechtsschutzes zu schaffen. Dies wäre ein bedeutendes Ereignis, denn bis jetzt handelt es sich bei den Mitgliedern der Konvention ausschliesslich um einzelne Staaten, und die EU wäre somit der erste supranationale Hoheitsträger, der diesen Schritt vollzöge.

Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, ich bin mir bewusst, dass ich Sie im Verlauf des heutigen Abends bereits mit einer grossen Menge an Informationen traktiert habe, und dass Sie diese erst einmal verdauen müssen. Trotzdem möchte ich Sie bitten, mir zum Schluss noch einige Bemerkungen im Zusammenhang mit unserer Gastgeberin zu gestatten. Wir alle sind heute abend zu Gast bei der Aarauer Freimaurerloge “Zur Brudertreue”, und einige von Ihnen haben sich im Vorfeld dieses Vortrags vielleicht gefragt, wo eine allfällige Verbindung zwischen einer multilateralen Regierungsorganisation wie dem Europarat und einem alten Mysterienbund wie der Freimaurerei zu finden sei. Auch ich habe mir diese Frage gestellt – und bin auch zu einer Lösung gelangt . Allerdings hatte ich es wohl einfacher als viele von Ihnen, denn ich bin nämlich heute nicht zum ersten Mal hier: Vor 12 Jahren habe ich für die Aargauer Zeitung einen Artikel über die Aarauer Loge geschrieben, und gleich hier, vor Ort, ein langes Gespräch mit zwei Logenmitgliedern geführt. Wir haben damals bis tief in die Nacht hinein über freimaurerische Werte gesprochen, über Toleranz, Nächstenliebe, Humanität und Menschenrechte. Und als ich mich dann vor einigen Jahren näher mit dem Europarat zu beschäftigen begann, fielen mir die weitreichenden Übereinstimmungen in Bezug auf die vertretenen Werte sofort auf. Gestatten Sie mir also, Ihnen zum Abschluss des heutigen Abends noch kurz einige meiner Überlegungen zu diesem Thema darzulegen:

Die Freimaurer bemühen sich, zu valablen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft zu werden. Sie tun dies – bildlich gesprochen – durch die Arbeit am “rauen Stein” der eigenen Persönlichkeit. Sie streben danach, diese Persönlichkeit glatt zu schleifen, um sie dann – ohne die störenden Ecken und Kanten aus Vorurteilen, Egoismus, Intoleranz oder Aggression – in den Tempel der Humanität einzufügen. Genau dasselbe strebt auch der Europarat an, allerdings nicht auf der Ebene des einzelnen Menschen, sondern auf derjenigen der Gesamtheit aller europäischen Gesellschaften: Sein Ziel besteht darin, in all seinen Mitgliedstaaten die gesetzlichen Grundvoraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Bürger unter dem Schutz des Staates in Frieden miteinander leben können. Mit der Schaffung der Europäischen Menschenrechtskonvention hat der Europarat seinen Mitgliedstaaten bereits ein wirksames Instrument zur Erreichung dieses Ziels in die Hand gegeben. Aber der Weg ist noch weit, und so geht der Europarat – genau wie die Freimaurer – auch weiterhin gezielt gegen Vorurteile, Egoismus, Intoleranz und Aggression vor.

Dass weder den Freimaurern auf der individuellen Ebene, noch dem Europarat auf der zwischenstaatlichen Ebene massgebliche Machtmittel zur Erreichung ihrer hohen Ideale zur Verfügung stehen, kann sowohl bedauert als auch begrüsst werden. Einerseits würden positive Veränderungen bei entsprechend anwendbarem Druck wohl rascher vonstatten gehen. Andererseits soll ja die Autonomie des einzelnen Menschen und der einzelnen Staaten gewahrt bleiben: Jeder Freimaurer soll sich aus eigener Kraft um seine Einfügung in den Tempel der Humanität bemühen. Und analog dazu soll jeder Mitgliedstaat des Europarats selber die Verantwortung für sich und seine Bürger tragen. Denn in beiden Fällen soll der Zusammenschluss – sei es nun zu einer Loge oder zu einer Regierungsorganisation – lediglich der Stärkung und der Fokussierung dienen, und nicht etwa einer Delegation von Eigenverantwortung an eine übergeordnete Instanz Vorschub leisten.

Diese Übereinstimmung zwischen der Freimaurerei mit ihrem Streben nach Toleranz, Rechtschaffenheit und Humanität, und dem Europarat mit seinen Grundwerten Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit entspringt natürlich nicht dem Zufall. Bereits die erste Erklärung der Menschenrechte, welche Eingang in eine Verfassung fand, stammte von einem Freimaurer, nämlich von Thomas Jefferson, der den Entwurf der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 ausgearbeitet hatte.
15 Jahre später übernahm mit dem Marquis de Lafayette ein weiterer Freimaurer die Idee, und schuf mit derAllgemeinen Erklärung der Menschenrechte das Grundsatzpapier der Französischen Revolution.

Natürlich hatten die Freimaurer die Menschenrechte nicht “erfunden”. Diese waren das Ergebnis jahrhundertelanger Diskussionen in der Philosophie über Natur- und Völkerrecht im Geist des Humanismus. Aber die Idee von Toleranz und Freiheit fand bei den Freimaurern grossen Anklang, und wurde von ihnen weiterentwickelt. Wenn man sich unter den Wegbereitern des “neuen” Europa nach dem Zweiten Weltkrieg im Allgemeinen, und bei den “Gründervätern” des Europarats im Speziellen umsieht, stösst man denn auch rasch auf prominente Freimaurer. So war Sir Winston Churchill, der 1946 mit seiner Rede an der Universität Zürich den Anstoss zur Gründung des Europarats gab, bereits seit 1901 Mitglied einer Loge in London.
Mit dem österreichischen Grafen Richard Nikolaus Coudenhove-Kalergi war ein Freimaurer Ehrenpräsident der von Churchill ins Leben gerufenen Europäischen Bewegung. Am Kongress von Den Haag im Mai 1948, bei welchem unter dem Vorsitz von Churchill die politischen Weichen für die Gründung des Europarats gestellt wurden, präsidierte mit dem Franzosen Paul Ramadier ein Freimaurer die einflussreiche politische Kommission.
Während der eigentlichen Verhandlungen für die Schaffung des Europarats stand mit dem Franzosen Edouard Herriot ein sogenannter “Maurer ohne Schurz” dem Comité d’études pour l’Union Européenne vor. Das heisst, ein offizieller und anerkannter Sympathisant der Freimaurerei, der selber aber kein Freimaurer war.

Und auch unter den Staatsoberhäuptern und Monarchen der 10 Gründerstaaten des Europarats befanden sich mit dem holländischen Premierminister Willem Drees ein Meister, und – durch das sogenannte “Schwedische System” – mit den Königen von Schweden, Dänemark und Norwegen drei Grossmeister der Freimaurerei.

Den Europarat aufgrund dieser Verknüpfungen als “freimaurerische Organisation” zu bezeichnen, wäre wohl etwas übertrieben. Aber die Parallelen in den Vorstellungen bezüglich eines toleranten und verantwortungsvoll handelnden Menschen in einem toleranten und verantwortungsvoll organisierten Staat machen die Freimaurerei und den Europarat bis heute zu natürlichen Alliierten.

Aus diesem Grund hat es nicht nur informativen, sondern durchaus auch symbolischen Charakter, wenn der Europarat anlässlich seines 60. Geburtstags in einer Freimaurerloge gewürdigt wird, wie dies die Loge “Zur Brudertreue” mit dem heutigen Anlass getan hat.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

*) Dieser Titel ist dem gleichnamigen Buch von Horst Keller entliehen (Ndv 1999).
Weiterführende Lektüre bietet Klaus Brummer: “Der Europarat – Eine Einführung” (Vs Verlag 2008).